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Schulordung

Präambel

Die vorliegende Schulordnung soll dazu beitragen, einen geordneten Ablauf des Schulalltags zu gewährleisten. Sie ist notwendig, damit Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zusammen lernen und arbeiten können und jedem seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Gemeinschaft vertraut sind. In der Schule übt der Schulleiter das Hausrecht aus. Die Schüler unterliegen bei allen Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule der Aufsichtsverantwortung der Lehrer und sind an deren Anweisung gebunden.

 

1. Unterrichtsorganisation

1.1 Unterricht, Pausen und Aufsichten

 

Unterrichtszeiten:

 

 

Das Schulhaus wird 7:30 Uhr für Schüler geöffnet. Die Schüler halten sich in den eigenen Klassenräumen zum offenen Anfang auf und verlassen die Räume im aufgeräumten Zustand.

Pünktlich zum Unterrichtsbeginn befindet sich jeder Schüler an seinem Arbeitsplatz und hat seinen Arbeitsplatz /-material vorbereitet und ist vorbereitet.

Die Fachräume Biologie, Chemie, Physik, Informatik, WAT, Kunst, Musik und die Turnhallen werden nur im Beisein des Fachlehrers betreten.

Die Lehrer achten auf die Einhaltung des Aufsichtsplans. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler zeitnah das Schulgelände. Die Schüler dürfen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen.

Schulfremde Personen haben sich unverzüglich und direkt im Sekretariat anzumelden.

 

1.2 Regelung bei Ausfallstunden und Vertretungen

Erscheint ein unterrichtender Fachlehrer zu Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum, so erfolgt spätestens 15 Minuten nach Stundenbeginn eine Meldung durch den Klassensprecher oder dessen Stellvertreter im Sekretariat. Jeder Schüler und Lehrer ist verpflichtet regelmäßig, jedoch mindestens vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss den Vertretungsplan exakt zu lesen. Für die jeweilige Vertretungsstunde haben alle Schüler das notwendige fachspezifische Unterrichtsmaterial (lt. Vertretungsplan) mitzubringen. Die Aufgaben für die Vertretungsstunden werden in der jeweiligen Unterrichtszeit erledigt.

1.3. Abwesenheit / Krankmeldung

Fehlzeiten sind immer zu entschuldigen. Die Erziehungsberechtigten melden kranke Schüler zeitnah per E-Mail oder telefonisch im Sekretariat ab.

Für die schriftliche Entschuldigung ist das Formular “Krankmeldung” zu verwenden und bei Beendigung des Fernbleibens von den Erziehungsberechtigten unterschrieben beim Klassenlehrer einzureichen.

Das Sekretariat trägt dafür Sorge, dass die Meldung fehlender Schüler in der 1. Doppelstunde erfolgt und in weBBschule vermerkt wird.

Zu spät kommende Schüler suchen unverzüglich den Unterrichtsraum auf und der unterrichtende Lehrer vermerkt das Zuspätkommen in webbschule. Bei vorzeitigem Verlassen der Schule aufgrund von Unwohlsein, Verletzung oder Krankheit ist eine Abmeldung in jedem Fall im Sekretariat notwendig. Das Sekretariat vermerkt dies in weBBschule.

Der Klassenleiter archiviert sämtliche Entschuldigungen bis zum Ende des darauf folgenden Schulhalbjahres.

Freistellungen von bis zu drei Tagen müssen mindestens 10 Tage im Voraus beim Klassenleiter mit entsprechendem Formular (“Freistellung vom Unterricht”) beantragt werden. Bei Zeiträumen von mehr als drei Tagen wird der Antrag (Formular Schulamt) durch den Klassenleiter an den Schulleiter übergeben.

Der schriftliche Antrag auf Freistellungen, die sich auf die Woche vor oder nach den Ferien und gesetzliche Feiertage beziehen, ist langfristig, mindestens 3 Monate vorher, bei der Schulleitung einzureichen.

Freistellungen sonstiger Art (z.B. Kieferorthopädie; Behördengänge) sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu planen, in Ausnahmen müssen diese mindestens eine Woche zuvor angemeldet werden (beim Klassenleiter) und sind fachärztlich bzw. behördlich nachzuweisen (“Facharzt-Entschuldigung” bzw. “behördliches Anschreiben”).

 

2. Ordnung und Sauberkeit

Alle Beteiligten der Schule achten auf Sauberkeit und Ordnung im Gebäude und dem Schulgelände.

Für die Ordnung und Sauberkeit ist die jeweilige Klasse selbst verantwortlich. Weiterhin werden Haus- und Hofdienste von jeder Klasse wahrgenommen.

Aufgetretene Schäden in und außerhalb des Schulgebäudes sind dem Lehrer oder dem Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Zerstörung von Unterrichtsmaterialien und Schulinventar haben die Erziehungsberechtigten Schadensersatz zu leisten.

Die Fenster werden nur nach Erlaubnis durch einen Lehrer geöffnet.

Nach der letzten Stunde stellen alle die Stühle hoch, schließen die Fenster und nehmen den Ordnungsdienst wahr.

Es wird darauf geachtet, dass die Fenster geschlossen sind und das Licht gelöscht ist. Der Lehrer schaltet alle technischen Geräte aus und schließt nach jeder Stunde den Raum ab.

3. Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände

Damit in unserer Schule eine freundliche, angenehme Atmosphäre herrscht, muss sich jeder um Rücksicht und Verständnis bemühen und sich mitverantwortlich fühlen.

Damit niemand verletzt und Sachschäden vermieden werden können, ist das Toben und Rangeln in den Klassen, den Fachräumen, auf den Gängen sowie auf dem Pausengelände verboten.

Sollte es dennoch zu Zwischenfällen kommen, so ist die aufsichtsführende Lehrkraft umgehend zu informieren und der Vorfall mit dem Klassenlehrer zu besprechen.

Die digitalen Tafeln und andere technische Geräte werden nur nach Aufforderung des Lehrers bedient. Für die Fachräume und die Sportstätten gelten gesonderte Ordnungen und Verhaltensregeln.

4. Verhalten in den Pausen

Die Schüler verlassen in der Frühstückspause das Gebäude und frühstücken draußen auf dem Hof. Die Schüler verlassen in der Mittagspause nach dem Mittagessen das Schulgebäude. Während der Pausen stehen den Schülern die Toiletten zur Verfügung. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Auch auf dem Schulhof gilt es, sich rücksichtsvoll zu verhalten, damit Unfälle vermieden werden. So darf z.B. nicht mit Schneebällen oder harten Gegenständen geworfen und außerhalb des vorgesehenen Bereichs Ball gespielt werden. Die Benutzung jeglicher Fahrzeuge (Fahrrad, Roller, Skateboard u.ä.) muss unterbleiben.

Sollte in den Pausen witterungsbedingt der Aufenthalt im Freien nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Durchsage. Die Schüler halten sich dann in den eigenen Klassenräumen auf. Der Aufenthalt in den Fachräumen Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Musik, Kunst, WAT und den Turnhallen ist nur in Anwesenheit eines Fachlehrers möglich.

Die Schüler dürfen das Schulgelände erst am Ende ihres Unterrichtstages verlassen. Dies gilt auch für die Pausen. Im Ausnahmefall ist eine entsprechende Erlaubnis (genehmigter Antrag der Eltern, vom Lehrer bzw. Sekretariat bestätigte Entlassung bei Krankheit) erforderlich.

Ausschließlich Schüler, die Mittagessen bestellt haben, essen in der Mensa. Jeder Schüler verlässt seinen Platz ordentlich, wischt gegebenenfalls den Tisch ab und stellt das Geschirr an den dafür vorgesehenen Platz. Anschließend begibt er/sie sich auf den Pausenhof. In der Mensa herrscht eine ruhige und angenehme Atmosphäre, damit jeder in Ruhe seine Mahlzeit einnehmen und sich dabei entspannen kann. Die Mensa ist kein Aufenthaltsraum. Den Anweisungen des Mensapersonals, der aufsichtsführenden Lehrkraft sowie des sonstigen Personals ist Folge zu leisten.

5. Verhalten außerhalb des Schulgeländes

Bei Veranstaltungen, Besichtigungen, Exkursionen, Wandertagen u.ä. können die Schüler zu einem den Schülern bekannten Treffpunkt innerhalb Potsdams bestellt bzw. von dort entlassen werden, sofern die Eltern darüber informiert worden sind. Falls vorher Unterricht stattgefunden hat oder anschließend noch fortgesetzt wird, muss die Klasse oder Gruppe geschlossen und unter Aufsicht zu den entsprechenden Orten geführt werden. Eigenmächtig darf sich kein Schüler von der Gruppe entfernen.

Generell wird bei allen außerschulischen Veranstaltungen ein angemessenes Verhalten von den Schülern erwartet. So trägt jeder individuell dazu bei, dass es für alle eine bereichernde Erfahrung wird. Dies beinhaltet insbesondere einen rücksichtsvollen Umgang miteinander sowie ein tadelloses Verhalten in der Öffentlichkeit. Wir nehmen Rücksicht auf andere und verhalten uns so, dass niemand von uns gestört oder gefährdet wird. Den Anweisungen der Lehrkraft und anderen Aufsichtspersonen ist dabei in besonderem Maße Folge zu leisten.

 

6. Verschiedenes

Es ist den Schülern nicht gestattet, im Schulgebäude und auf dem Pausenhof zu rauchen oder alkoholische Getränke und sogenannte Energydrinks zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Exkursionen, Wandertage, Klassenfahrten u.a.). Auch die Verwendung von E-Zigaretten, E-Shishas o.ä. ist in diesem Sinne verboten. Es gilt der Jugend- und der Nichtraucherschutz. Während aller schulischen Veranstaltungen besteht für die Schüler ein Alkohol- und Suchtmittelverbot.

Grundsätzlich ist das Benutzen von technischen Endgeräten, wie Smartphones, Musikboxen, Smartwatches, Kopfhörer etc. vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes (inklusive Schulgelände) untersagt. Insbesondere das Erstellen von Aufzeichnungen jeglicher Art ist während der gesamten Schulzeit und bei schulischen Veranstaltungen verboten. Ausnahmen hierzu werden ausschließlich nach Genehmigung durch den Aufsicht führenden Lehrer gestattet.

Die Telefone (sowie alle anderen technischen Endgeräte) verbleiben ausgeschaltet in der Schultasche oder im Wertfachschrank. Bei Verstößen sind die Fachlehrer berechtigt die Geräte einzuziehen und im Sekretariat abzugeben. Am Ende des Schultages (i.d.R. um 15:45 Uhr) dürfen die Geräte wieder abgeholt werden. Ab dem zweiten Verstoß müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Gegenstand abholen.

Das Mitbringen und Verbreiten von Waffen, Messern, Gewaltvideos, pornografischen Erzeugnissen, verfassungsfeindlicher Elemente sowie jeglicher gefährdender Gegenständen oder Schriften ist untersagt. Bei Verstoß sind die Lehrer angehalten, diese Utensilien einzuziehen und Schulleitung und Eltern oder Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen und ggf. zur Anzeige zu bringen.

Höhere Geldbeträge, wertvoller Schmuck, teure Kleidung sowie technische Geräte sollten grundsätzlich nicht in die Schule mitgebracht werden. Für ein sicheres Aufbewahren von Geld, Dokumenten und Wertsachen ist der Schüler selbst verantwortlich. Das Abstellen der Schulsachen im Schulhaus erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung von Seiten der Schule erfolgt nicht. Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.

 

7. Datenverarbeitung, Nutzung digitaler Technik im Unterricht

Im Unterricht werden zur Förderung der Medienbildung und zum Kompetenzerwerb im Umgang mit digitaler Technik schuleigene Tablets eingesetzt. Diese sind eine Leihgabe der Schule. Jeder Schüler verpflichtet sich zum sach- und fachgerechten Umgang im Unterricht.

Die Nutzung von eigenen Tablets ist im Unterricht erlaubt. Die Haftung bei Beschädigung und Diebstahl übernehmen die Erziehungs- und Sorgeberechtigten.

Zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages können Bild- und Tonaufnahmen der Schülerinnen und Schüler hergestellt und weiterverarbeitet werden (Erklärvideos, Podcasts, Bildanalysen von Bewegungsabläufen im Sport etc.). Im Rahmen der Leistungsfeststellung gilt dies nur, wenn die jeweilige Aufzeichnung die zu bewertende Schülerarbeit ist.

Aufzeichnungen werden unverzüglich nach Aufgabenerledigung, jedoch spätestens am Ende des Schuljahres gelöscht.

8. Hinweise für die Eltern

Die Lehrer sind in der Regel nach vorheriger Vereinbarung zu sprechen.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Eltern bzw. Schülern und Lehrern sollte der Instanzenweg eingehalten werden: Fachlehrer, Klassenlehrer, Jahrgangsleiter, Schulleiter, Staatliches Schulamt.

Die Erziehungsberechtigten werden hiermit auf ihre Haftpflicht aufmerksam gemacht, wenn durch ihre Kinder mutwillig oder fahrlässig Eigentum anderer Schüler oder Eigentum der Schule beschädigt wird.

Vorläufige Gültigkeit ab Schuljahresbeginn 2023/24

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Hausordnung

Die Hausordnung der Schule am Schloss Potsdam gilt für jeden, der das Schulgrundstück betritt.

Das Betreten des Schulgeländes der Schule am Schloss Potsdam muss im Rahmen eines Auftrags erfolgen. Wenn dieser erledigt ist, muss das Schulgelände unverzüglich und direkt verlassen werden.

Mit dem Betreten des Schulgeländes der Schule am Schloss Potsdam wird die Hausordnung anerkannt. Bei Zuwiderhandlungen kann die Schulleitung denjenigen aus dem Gebäude und vom Gelände verweisen. Gröbere Verletzungen der Hausordnung können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  1. Öffnungszeiten des Schulgeländes 

Das Schulgelände ist von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Schulgebäude können im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 17.30 Uhr betreten werden.

 

2. Anmeldung 

Personen, die das Gebäude betreten, melden sich unverzüglich im Sekretariat (Modulanlage B, erste Etage) an und nennen dabei ihren Namen und den Grund ihres Besuches.

 

3. Verhalten auf dem Gelände

 

  • Jede Person, die auf dem Schulgelände angetroffen wird, wird mit Respekt behandelt.

  • Fahrräder werden ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt.

  • Das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Schulgelände ist verboten (Ausnahme: Essensanlieferung und Baustellenfahrzeuge. Zufahrt muss mit dem Hausmeister im Vorfeld abgesprochen werden).

  • Es wird auf Sauberkeit geachtet, Müll wird in den vorhandenen Mülleimern entsorgt.

  • Auf dem Gelände der Schule am Schloss Potsdam ist es nicht gestattet, Alkohol, Tabakartikel jeglicher Art oder E-Shishas o.ä. mitzuführen und zu konsumieren.

  • Das Mitbringen, der Konsum und der Verkauf von Drogen und Waffen oder waffenähnlichen Gegenstände jeglicher Art sind verboten.

  • Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist verboten.

  • Der Warenhandel ist verboten.

  • Es ist ebenfalls nicht gestattet, Bild-, Film- oder Audioaufnahmen anzufertigen – außer zu ausdrücklich genehmigten Zwecken.

  • Unangekündigte Versammlungen in der Schule sowie auf dem Schulgelände sind verboten.

  • Das Nutzen von Lieferdiensten o.ä. durch Schüler:innen ist verboten.

  • Der Aufenthalt im Bereich der Eingangstüren aller Module (inklusive Treppenaufgänge) ist untersagt.

Stand Juni 2023

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